Der Gesetzliche Vertreter der Bäckerei schreibt in einem Brief vom 12.10.2004 an den gesetzlichen Vertreter der Frau S, unter anderem dies:
"Der neuste Vorfall, welcher jetzt bekannt geworden ist, stellt den Gipfel der arbeitsrechtlichen Pflichtverletzung dar, Ihre Mandantin hat während der Arbeitszeit aktiv Wahlwerbung betrieben und an Kunden meines Auftraggebers Wahlwerbezettel ausgeteilt. Auch insoweit hat es massive Kundenbeschwerden gegeben. Ihre Mandantin wird eine weitere Abmahnung insoweit erhalten."
Anmerkung:
Die Darstellung, Frau S. hätte Wahlwerbung verteilt, entspringt der Phantasie des Bäckermeisters. Wahr ist, daß Frau S. von Kunden angesprochen wurde, da die Kunden Frau S. in den Medien gesehen und erkannt haben, mehr nicht. Dies ist ein vollkommen normaler Vorgang und auch nicht zu rügen, wenn man in der Öffentlichkeit steht.
Und etwas weiter schreibt er:
"Der Unterzeichner (RA) geht nicht davon aus, das Ihre Mandantin in der Zukunft in der Lage ist, ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen, so das angeregt wird, diese Lösungsmöglichkeit (der Kündigung) mit Ihrer Mandantin zu besprechen."
Anmerkung:
Obwohl Frau S. schon ca. 3 Jahren bei diesem Bäckermeister in Lohn und Brot steht und es keine Mängel gab, wird im voraus schon festgelegt, daß die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen für die Zukunft nicht mehr erfüllt werden.
Man legt hier mit Worten fest, was zu passieren hat, obwohl es in der Vergangenheit und der Gegenwart bis zur Wahl zu keiner Verfehlung gekommen ist. Für die Zukunft werden die Verfehlungen von Frau S. schlicht und ergreifend schon hineininterpretiert, weil grundsätzlich nicht sein kann, was nicht sein darf.
Man sagt, es gibt ein Volk mit ca. 6 Millionen Einwohnern auf der Welt, welches ebenfalls Verdrehungen von Tatsachen mit Worten perfekt praktiziert und andere damit ins Unglück stürzt. Ob dieses Volk für den Bäckermeister Pate gestanden hat ?
Wie man sieht, wer keine sachlichen Argumente mehr hat, der muß eben unsachliche Argumente nehmen, ein geistiges ArmMUTszeugnis. Abschließender Bericht über unseren Bäckermeister (CDU) aus dem Landkreis StollbergNun ist es doch soweit:
Der Bäckermeister (seine Frau hat hier wohl mehr das Sagen) sprach seiner Angestellten Frau I.S. noch zwei Abmahnungen aus, die ich hier aus Gründen der absoluten Blödheit nicht kommentieren möchte. Zusätzlich bekam sie auch die Kündigung mit Wirkung vom 01.11.2004 zum 31.12.2004 ausgesprochen.
Eine Frage an alle Bäckermeister aus dem Raum Chemnitz - Mittweida - Limbach Oberfrohna - Penig:
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